Mitgliedschaft

Beitragsordnung Flugangelsport- und Gewässerschutzverein Recklinghausen e.V. 

Stand 08.03.2019

 

Den Mitgliedschaftsantrag finden Sie hier: Aufnahmeantrag.doc

Bitte füllen Sie diesen sorgfältig aus und leiten ihn zusammen einer Kopie des gültigen Fischereischeins an unseren 1. Vorsitzenden oder an jedes andere Vorstandsmitglied weiter.

 

Beitragsklasse (jährlich) 

Nr.

Erwachsene

Schüler (ab 19 Jahren), Studenten, Azubis

Schüler (10-18 Jahre) 

Passives/ Fördermitglied

  1

41,00 €

20,50 €

15,00 €

Verbandsgewässer (Kanalkarte) *

  2

76,50 €

51,00 € 

41,00 €

Im Spring (Vereinsgewässer)

  3

143,00 €

82,00 €

60,00 €

Im Spring & Verbandsgew. 

  4

179,00 €

113,00 €

90,00 €

Ems

  5

67,00 €

41,50 €

31,50 €

Verbandsgew. und Ems

  6

110,00 €

71,75 €

61,75 €

Im Spring und Ems

  7

169,00 €

113,00 €

92,00 €

Alle Gewässer / -strecken

  8

241,80 €

146,80 € 

128,50 €

                                                Sonstige Gebühren

Aufnahmegebühr (einmalig)

60,00 €

50,00 €

30,00€

Nichtgeleistete Arbeitseinsatzstunde **

10,50 €

10,50 € 

5,00 €

Forellenangeln

13,00 € 

bis 16 Jahre  7,00 €

Tageskarte für Gastangler Teichanlage „IM SPRING“ :             

einheitlich    15,00€ (Maximal 2 Karten pro Jahr)

Erklärung: Die Tageskarte für Gastangler wird nur an aktive Vereinsmitglieder ausgegeben, die Bekannten/Freunden ein einmaliges Gastangeln ermöglichen möchten.

Die Tageskarte für Gastangler muss beim Vorstand beantragt werden!

                                            Fangbegrenzung „IM SPRING“: 

1 Spiegelkarpfen / Monat

1 Hecht / Monat

2 Aale / Monat

3 Barsche / Monat

3 Brassen / Monat

3 Forellen pro Tag – max. 6 pro Woche

20 Rotaugen / Monat


 

* Mit dem Kanal-Erlaubnisschein werden dem Angler ca. 320 km Kanalstrecke zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören:

  • Dortmund-Ems-Kanal
  • Rhein-Herne-Kanal
  • Wesel-Datteln-Kanal
  • Datteln-Hamm-Kanal

Weiterhin enthält dieser Erlaubnisschein die Angelmöglichkeiten an:

  • der Lippe

sowie an folgenden Seen:

  • Holtwicker See
  • Bierder See I und II
  • Friller See
  • Offlummer See
  • Wichumer See
  • Gewässer Ochtrup-Weiner
  • Gewässer Lüchtringen

 

** Gemäß unserer Satzung muss jedes Vereinsmitglied (ausgenommen Renter & Invalide sowie Mitglieder der Beitragsklassen 1, 2, 5 und 6) mindestens 12 Arbeitsstunden pro Jahr ableisten. Die Teilnahme jé Arbeitseinsatz wird mit 6 Stunden bewertet.
 

 

 

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.